Gebühren für Kinder ab 3 Jahren (ab Vollendung drittes Lebensjahr), ab 01.09.2023:

4-5 Std. (20-25 Std.)141 €
5-6 Std. (25-30 Std.)154 €
6-7 Std. (30-35 Std.)167 €
7-8 Std. (35-40 Std.)180 €
8-9 Std. (40-45 Std.)193 €
9-10 Std. (45-50 Std.)206 €

Täglich warmes Mittagessen: 86,00 €
Einzelnes warmes Mittagessen: 4,30 €
Spiel- und Getränkegeld 5,00 € monatlich unabhängig von der Buchungszeit

Zu Beginn des Kindergartenjahres legen Sie fest, wie viele Buchungsstunden Sie täglich bzw. wöchentlich buchen wollen und die Uhrzeit, wann Sie an den einzelnen Wochentagen Ihr Kind bringen und abholen. Mindestbuchung und Mindestanwesenheit sind 4 - 5 Stunden pro Tag, die auf die tägliche Kernzeit von 08:30 Uhr - 12:30 Uhr gelegt werden müssen. Die Beiträge werden jährlich angepasst.

Der Freistaat Bayern entlastet Familien mit einem Beitragszuschuss von 100,00 € je Kind: ab dem 01. Sept. des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Dieser Landeszuschuss wird mit der monatlichen Gebühr verrechnet und gilt dann für die gesamte Zeit in Kindertageseinrichtungen bis zum Schuleintritt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Beitragsübernahme bzw. einer Zuschussgewährung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Der zugehörige Antrag muss jährlich neu gestellt werden. Die Bewilligung dieses Antrags ist einkommensabhängig.

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rosenheim
Gebührensatzung/Änderungssatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rosenheim